Nach|wahl 〈f. 20〉 spätere, ergänzende, nachträgliche Wahl
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Nach|wahl, die; -, -en:
1. Wahl, mit der eine nicht termingemäß durchgeführte Wahl in einem Wahlkreis od. -bezirk nachgeholt wird.
2. nach einer bereits durchgeführten Wahl notwendig gewordene weitere Wahl.
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Nachwahl,
Wahlrecht.
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Nach|wahl, die; -, -en: 1. Wahl, mit der eine aus bestimmten Gründen nicht termingemäß durchgeführte Wahl in einem Wahlkreis od. -bezirk nachgeholt wird: die -en zum Unterhaus. 2. aus bestimmten Gründen nach einer bereits durchgeführten Wahl notwendig gewordene weitere Wahl: nach dem Tod des Kandidaten war eine N. nötig.
Universal-Lexikon. 2012.