Mu|si|ka|li|en 〈Pl.〉 Notenbücher, Notenhefte
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Mu|si|ka|li|en <Pl.> [zu mlat. musicalis = musikalisch]:
musikalische Werke in Form von gedruckten Noten, seltener als Handschriften.
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Musikali|en
[zu mittellateinisch musicalis »musikalisch«] Plural, Bezeichnung für Handschriften und Drucke von Musikwerken, heute v. a. für gedruckte Noten, die im Musikalienhandel vertrieben werden, während Musikhandschriften, soweit sie sich nicht in privaten oder öffentlichen Bibliotheken befinden, v. a. über das Antiquariat angeboten werden. Der Musikalienhandel vermittelt in der Zusammenarbeit von Verlagen, Sortiments- und Kommissionshandel den Verkauf von Notendrucken, in den Musikgeschäften häufig verbunden mit dem Verkauf von Instrumenten und Tonträgern (z. B. Tonbändern, CDs).
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Mu|si|ka|lien <Pl.> [zu mlat. musicalis = musikalisch]: musikalische Werke in Form von gedruckten Noten, seltener als Handschriften.
Universal-Lexikon. 2012.