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Münzfuß
Mụ̈nz|fuß 〈m. 1u; unz.〉 Verhältnis zw. dem Geldwert u. dem Wert des Edelmetallgehalts von Münzen

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Mụ̈nz|fuß, der:
gesetzlich festgelegtes Verhältnis zwischen Gewicht u. Feingehalt bei Münzen.

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Münzfuß,
 
Vorschrift über die Anzahl und Zusammensetzung von Münzen, die aus einer Gewichtseinheit (Mark, Pfund, Kilogramm) des Münzmetalls ausgebracht werden darf. Von Bedeutung war dabei früher v. a. der Anteil des Edelmetalls in den Kurantmünzen. Darauf bezogen sich auch die entsprechenden Angaben des Münzfußes, z. B. die Festlegung »X EINE FEINE MARK« beim Konventionsfuß. Das bedeutete, dass aus einer Gewichtsmark (233,856 g) Feinsilber zehn Konventionstaler geprägt werden mussten. Bei modernen Münzen hat der Münzfuß für das exakte Gewicht und die Legierungszusammensetzung in Bezug auf die Automatensicherheit große Bedeutung. (Leipziger Fuß)
 

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Mụ̈nz|fuß, der: gesetzlich festgelegtes Verhältnis zwischen Gewicht u. Feingehalt bei Münzen.

Universal-Lexikon. 2012.