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Rịch|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 das Richtigsein, ordnungsgemäße Beschaffenheit ● die \Richtigkeit einer Abschrift beglaubigen, bescheinigen, bestätigen; die \Richtigkeit des Ausdrucks, der Aussprache, der Betonung; die \Richtigkeit einer Aussage anzweifeln, bezweifeln; die \Richtigkeit feststellen, prüfen; es wird schon seine \Richtigkeit haben es wird schon richtig sein; damit hat es seine \Richtigkeit 〈besser〉 das ist richtig so; an der \Richtigkeit einer Behauptung zweifeln
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Rịch|tig|keit; veraltetes Syn.: Treffgenauigkeit: als Aussage über systematische Fehler eine qual. Bezeichnung für den Grad der Annäherung des Mess-Erwartungswertes an den wahren oder richtigen Wert.
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Rịch|tig|keit, die; - [spätmhd. richticheit]:
das ↑ 2Richtigsein (1) einer Sache:
die R. eines Beschlusses, einer Rechnung;
eine Urkunde auf ihre R. prüfen;
es muss alles seine R. haben (ordnungsgemäß ablaufen o. Ä.);
mit dieser Anordnung hat es seine R. (sie besteht zu Recht, stimmt);
es gab keinen Zweifel an der R. seiner Aussage.
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Rịch|tig|keit, die; - [spätmhd. richticheit]: das Richtigsein (I 1) einer Sache: die R. eines Beschlusses, einer Theorie, Ansicht, Rechnung; Der Gegensatz der R. ist die Unrichtigkeit oder Fehlerhaftigkeit (Seidler, Stilistik 49); die R. einer Abschrift bescheinigen, bestätigen; die R. eines Fahrscheins, eine Urkunde auf ihre R. prüfen; es muss alles seine R. haben (ordnungsgemäß ablaufen o. Ä.); mit dieser Anordnung hat es seine R. (sie besteht zu Recht, stimmt); es gab keinen Zweifel an der R. seiner Aussage; Und sie werden jetzt gerade in der R. ihrer Politik ... bestärkt (Gruhl, Planet 305).
Universal-Lexikon. 2012.