Lös|lich|keit 〈f. 20; unz.〉
1. lösliche Beschaffenheit
2. die höchste lösbare Menge eines Stoffes in einem anderen Stoff (Lösungsmittel) unter bestimmten Bedingungen
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Lös|lich|keit: die Menge eines Stoffes, die sich in einer bestimmten Menge eines Lsgm. bis zum Erreichen der temperaturabhängigen Löslichkeitsgrenze (↑ gesättigt, 1) lösen lässt. Je nachdem, in wie viel mL Lsgm. 1 g Stoff löslich (l.) ist, unterscheidet DAB 10: sehr leicht l. (< 1), leicht l. (1–10), l. (10–30), wenig l. (30–100), schwer l. (100–1000), sehr schwer l. (1000–10 000), praktisch unlöslich (> 10 000).
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sich [in Flüssigkeit] auflösen lassend:
-er Kaffee;
eine in Wasser -e Verbindung.
Dazu:
Lös|lich|keit, die; -.
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Löslichkeit,
Lösungen.
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Lös|lich|keit, die; -: lösliche Beschaffenheit.
Universal-Lexikon. 2012.