Lịs|ten|wahl 〈f. 20〉 Wahl, bei der keine Personen, sondern in Listen aufgeführte Personengruppen (Parteien) gewählt werden; Ggs Persönlichkeitswahl
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Lịs|ten|wahl, die (Parlamentsspr.):
Art der Wahl, bei der in Listen zusammengestellte Personengruppen gewählt werden.
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Listenwahl,
Wahlrecht.
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Lịs|ten|wahl, die (Parl.): Art der Wahl, bei der in Listen zusammengestellte Personengruppen gewählt werden.
Universal-Lexikon. 2012.