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Liebhaberei
Lieb|ha|be|rei 〈f. 18Beschäftigung (mit einer bestimmten Sache) in der Freizeit, Steckenpferd, Hobby ● das Fotografieren, Briefmarkensammeln ist seine \Liebhaberei; etwas (nur) aus \Liebhaberei tun nicht beruflich u. für Geld, sondern nur aus Freude an der Sache in der Freizeit

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Lieb|ha|be|rei, die; -, -en:
meist künstlerische od. wissenschaftliche Tätigkeit, die jmd. als Autodidakt[in] mit Freude u. Eifer [in seinen/ihren Mußestunden] ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen.

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Liebhaberei,
 
Recht: einkommensteuerrechtlich eine Tätigkeit, die aus privater Neigung oder Hingabe ohne die Absicht, auf längere Sicht wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, ausgeübt wird, z. B. das private Halten eines Gestüts, einer Bienenzucht. Einkünfte und Verluste aus Liebhaberei sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. - Zum Liebhaberwert im Schadensersatzrecht Schadensersatz.

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Lieb|ha|be|rei, die; -, -en: meist künstlerische od. wissenschaftliche Tätigkeit, die jmd. als Autodidakt in seinen Mußestunden ausübt u. die er mit Freude u. Eifer betreibt: etw. sammeln ist eine L. von jmdm.; bei meiner Erziehung auf dem Schloss wurde aufs Mythologische immer viel Wert gelegt. Eine persönliche L. meines Hauslehrers (Th. Mann, Krull 310); ∙ *mit L. (mitLiebe 2 b u. Sachverstand): er kaufte sich einen schönen Strauß, den er mit L. anders band (Goethe, Lehrjahre II, 4).

Universal-Lexikon. 2012.