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Leuchtstofflampe
Leucht|stoff|lam|pe 〈f. 19; El.〉 aus einer Glasröhre bestehende Lampe, deren Innenseite mit Leuchtstoff beschichtet ist, z. B. Neonröhre

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Leucht|stoff|lam|pe, Leucht|stoff|röh|re: gemeinspr. Syn.: Neonröhre: röhrenförmige, Quecksilberdampf enthaltende Gasentladungslampe, deren Innenwand mit Leuchtstoffen (z. B. Halophosphat) beschichtet ist, die die bei der Gasentladung erzeugte Ultraviolettstrahlung in sichtbares weißes Licht umwandeln.

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Leucht|stoff|lam|pe, die (Elektrot.): Lampe, deren Innenseite mit einem Leuchtstoff beschichtet ist, sodass verschiedene Farben erreicht werden können.

Universal-Lexikon. 2012.