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Fa|mi|li|en|na|me [fa'mi:li̯ənna:mə], der; -ns, -n:zum Vornamen einer Person hinzutretender Name der Familie, der die Zugehörigkeit zu dieser ausdrückt:
Vorname: Monika; Familienname: Müller.
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Fa|mi|li|en|na|me 〈m. 26〉 vererbl. Sippenname, Zuname; Sy Nachname; → Lexikon der Sprachlehre
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Fa|mi|li|en|na|me , der:
Name, den jmd. aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten ↑ Familie (1 a) trägt u. den er in der Regel bei der Geburt od. anlässlich einer Heirat bekommt; Nachname; Zuname.
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Famili|enname,
Eherecht, Namensrecht, Personennamen.
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Fa|mi|li|en|na|me, der: Nachname eines od. beider Elternteile, der den aus dieser Partnerschaft hervorgehenden Kindern gegeben wird; Zuname.
Universal-Lexikon. 2012.