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glattstellen
glạtt||stel|len 〈V. tr.; hat; Kaufmannsspr.〉 ausgleichen, erledigen, bezahlen ● eine Rechnung \glattstellen

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glạtt|stel|len <sw. V.; hat:
1. (Kaufmannsspr., Bankw.) (bei einem Konto o. Ä.) die Soll- u. Habenseite auf den gleichen Stand bringen, ausgleichen:
die Buchung g.
2. laufende Geschäfte abwickeln.

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glattstellen,
 
Bank- und Börsenwesen: 1) durch An- oder Verkauf von Wertpapieren oder Devisen in einem Spekulationsgeschäft einen Ausgleich schaffen, um z. B. eine bereits bestehende Verkaufs- oder Kaufverpflichtung erfüllen zu können (Termingeschäfte) oder einen geplanten Kursgewinn zu realisieren; 2) einen im laufenden Geschäfts- oder Abrechnungsverkehr (Kontokorrent) entstandenen Schuldsaldo durch Zahlung ausgleichen.

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glạtt|stel|len <sw. V.; hat: 1. (Kaufmannsspr., Bankw.) (bei einem Konto o. Ä.) die Soll- u. Habenseite auf den gleichen Stand bringen, ausgleichen: die Buchung g. 2. laufende Geschäfte abwickeln.

Universal-Lexikon. 2012.