Gịft|schrank 〈m. 1u; umg.〉
1. Schrank, in dem gefährliche Medikamente od. Chemikalien aufbewahrt werden
2. (in bestimmten Bibliotheken) Abteilung mit Büchern, die nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen werden
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Gịft|schrank, der:
1. verschließbarer Schrank (in Apotheken u. Krankenhäusern), in dem bes. gefährliche Medikamente, Gifte aufbewahrt werden.
2. (ugs.) Schrank, in dem Bücher, Filme unter Verschluss gehalten werden, die aus bestimmten (politischen, moralischen o. Ä.) Gründen nicht jedem zugänglich sein sollen.
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Gịft|schrank, der: 1. verschließbarer Schrank (in Apotheken u. Krankenhäusern), in dem bes. gefährliche Medikamente, Gifte aufbewahrt werden. 2. (ugs.) Schrank, in dem Bücher unter Verschluss gehalten werden, die aus bestimmten (politischen, moralischen o. ä.) Gründen nicht jedem zugänglich sein sollen: Es (= das Buch von Walter Benjamin) befand sich im „Giftschrank“, ich konnte mit Sondergenehmigung heran (Zwerenz, Kopf 118).
Universal-Lexikon. 2012.