Akademik

Einwaage
Ein|waa|ge 〈f. 19; unz.〉
1. Verlust an Gewicht beim Wiegen
2. 〈bei Konserven〉 reines Gewicht ohne Flüssigkeit usw.
3. 〈Chem.〉 Gewichtsbestimmung

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Ein|waa|ge: die genau gewogene Stoffportion des Ausgangsmaterials einer Reaktion oder einer analytischen Bestimmung. – Ggs.: Auswaage.

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Ein|waa|ge, die <Pl. selten> (Kaufmannsspr.):
1. Gewicht des Inhalts einer Konserve od. abgepackten Ware.
2. beim Auswiegen von mehreren kleineren Mengen od. Portionen entstehender Verlust am Gesamtgewicht.

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Ein|waa|ge, die; - (Kaufmannsspr.): 1. Gewicht des Inhalts einer Konserve od. abgepackten Ware. 2. beim Auswiegen von mehreren kleineren Mengen od. Portionen entstehender Verlust am Gesamtgewicht.

Universal-Lexikon. 2012.