Akademik

lockerlassen
lo|cker|las|sen ['lɔkɐlasn̩], lässt locker, ließ locker, hat lockergelassen <itr.; hat (ugs.):
seine Bemühungen um etwas aufgeben:
<meist verneint> wir dürfen nicht lockerlassen; er hat nicht lockergelassen, bis ich endlich zugesagt habe.
Syn.: klein beigeben, nachgeben.

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lọ|cker||las|sen 〈V. tr. 174; hat; fig.; umg.〉 nachgeben ● er lässt nicht locker; du darfst nicht \lockerlassen!; →a. locker

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lọ|cker|las|sen <st. V.; hat (ugs.):
von etw. absehen, ablassen (6 a) (meist verneint):
sie haben nicht lockergelassen, bis ich zusagte.

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lọ|cker|las|sen <st. V.; hat (ugs.): von etw., was man sich vorgenommen hat, ablassen (meist verneint): Die haben nicht lockergelassen, bis ich zusagte (Lenz, Brot 129); Doch Piëch ließ nicht locker. Im September steckte er »vertraulich« zwei Journalisten, dass Stefan Quandt verkaufswillig scheine (Zeit 14. 1. 99, 23).

Universal-Lexikon. 2012.