Akademik

bongen
bon|gen ['bɔŋən] <tr.; hat (ugs.):
1. an der Kasse den zu zahlenden Betrag für etwas auf einen Bon tippen:
ein Glas Bier bongen.
2. ist gebongt: etwas ist abgemacht, wird so erledigt, wie es besprochen worden ist:
Silvester ist gebongt.

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bọn|gen 〈V. tr.; hateinen Bon an der Registrierkasse ausstellen über ● eine gekaufte Ware, eine bestellte Speise \bongen; die Sache ist gebongt 〈fig.; umg.〉 die Sache ist erledigt, abgemacht; alles gebongt! 〈fig.; umg.〉 alles in Ordnung!, alles klar!, abgemacht!

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bọn|gen <sw. V.; hat [zu Bon] (ugs.):
an der Registrierkasse den zu zahlenden Betrag für etw. auf einen Bon (2) tippen:
ein Glas Bier b.;
ist gebongt (es ist abgemacht, wird so erledigt, wie es besprochen worden ist).

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bọn|gen <sw. V.; hat [zu ↑Bon] (ugs.): an der Registrierkasse den zu zahlenden Betrag für etw. auf einen ↑Bon (2) tippen: ein Glas Bier b.; *ist gebongt (etw. ist abgemacht, wird so erledigt, wie es besprochen worden ist).

Universal-Lexikon. 2012.