1. an der Kasse den zu zahlenden Betrag für etwas auf einen Bon tippen:
ein Glas Bier bongen.
2. ☆ ist gebongt: etwas ist abgemacht, wird so erledigt, wie es besprochen worden ist:
Silvester ist gebongt.
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bọn|gen 〈V. tr.; hat〉 einen Bon an der Registrierkasse ausstellen über ● eine gekaufte Ware, eine bestellte Speise \bongen; die Sache ist gebongt 〈fig.; umg.〉 die Sache ist erledigt, abgemacht; alles gebongt! 〈fig.; umg.〉 alles in Ordnung!, alles klar!, abgemacht!
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ein Glas Bier b.;
☆ ist gebongt (es ist abgemacht, wird so erledigt, wie es besprochen worden ist).
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Universal-Lexikon. 2012.