Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen
Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den Bergwerken Besitz ergriffen. - Die Wendung »von jemandem Besitz ergreifen« gehört der gehobenen Sprachebene an und bedeutet, dass sich etwas einer Person bemächtigt: Der Gedanke, alle Brücken hinter sich abzubrechen, hatte von ihm Besitz ergriffen. - So heißt es etwa in Peter Sebastians Roman »Kaserne Krankenhaus«: »Sie vermochte das Entsetzen und die Enttäuschung, die von ihr Besitz ergriffen hatten, nicht aus ihrer Stimme zu bannen« (S. 117).
Sebastian, Peter: Kaserne Krankenhaus. München: Lichtenberg Taschenbücher 16, 1963. - EA 1965.
Universal-Lexikon. 2012.