Vertrags|system,
in der DDR bis zum 1. 7. 1990 Bezeichnung für die Gesamtheit der rechtlichen Instrumentarien und Vorgänge zur Umsetzung der Erfordernisse der Planwirtschaft in den zwischenbetrieblichen Vertragsbeziehungen. Vom Vertragssystem waren die »sozialistischen Wirtschaftseinheiten« erfasst, deren Produktionsverhalten durch zentrale Planauflagen bestimmt war. Zur Abwicklung der Austauschbeziehungen mussten sie untereinander »Wirtschaftsverträge« schließen, deren Inhalt durch die Planauflagen weitgehend vorgegeben war. Rechtsgrundlage war zuletzt das Vertragsgesetz vom 25. 3. 1982. Für Streitigkeiten aus Wirtschaftsverträgen war das Staatliche Vertragsgericht (Organ des Ministerrats) zuständig, das auch von sich aus gestaltend in die Vertragsbeziehungen eingreifen konnte.
Universal-Lexikon. 2012.