elektronische Geldbörse,
mit einem Mikroprozessor versehene Chipkarte (ec-, Kredit- oder sonstige Bankkarte), auf der Geldeinheiten, z. B. bis zu einem Betrag von 400 DM, elektronisch gespeichert und zu Zahlungszwecken (z. B. Telefon, Automaten, Nahverkehr, Tankstellen, Einzelhandel) offline und ohne Eingabe der persönlichen Geheimzahl wieder verwendet werden können. Nach Verbrauch des Guthabens kann die elektronische Geldbörse per Geldautomat wieder aufgeladen werden. In Deutschland wurde Ende 1996 mit der Ausgabe entsprechender Chipkarten begonnen; von der Einführung wird v. a. eine Beschleunigung der Kassiervorgänge sowie eine Reduzierung der Kosten des Bargeld-Handling (Kassenabrechnung, Geldtransport) erwartet.
Universal-Lexikon. 2012.