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Einwegverpackung
Ein|weg|ver|pa|ckung, die:
Verpackung, die zu einmaligem Gebrauch, nicht zur Wiederverwendung bestimmt ist.

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Einwegverpackung,
 
Verpackung, die im Unterschied zur Mehrwegverpackung nur einmal verwendet wird und nach Gebrauch als Abfall anfällt, z. B. Weißblechdosen, Einwegflaschen, Kunststoffbehälter. Einwegverpackungen haben v. a. bei Getränken (Getränkedosen, Blockpackungen) u. a. aus Gründen der Bequemlichkeit und hoher Rückführkosten für Mehrwegverpackungen hohe Marktanteile erreicht. Ziel der 1991 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung ist es insbesondere, den Anteil von Einwegverpackungen zu verringern und deren umweltschonende Wiederverwertung auszubauen. (Verpackung)

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Ein|weg|ver|pa|ckung, die: Verpackung, die man nach Verwendung des Inhalts wegwirft.

Universal-Lexikon. 2012.