Ein|tritts|al|ter, das:
Alter, in dem jmd. in etw. ↑ eintritt (4), in dem jmd. einen bestimmten Status bekommt:
das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt durchschnittlich zwei Jahre unter dem gesetzlichen E.;
der Beitrag hängt unter anderem vom E. des Versicherten ab.
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Ein|tritts|al|ter, das: Lebensalter, mit dessen Erreichen jmd. irgendwo eintritt (4), berechtigt ist, irgendwo einzutreten (4).
Universal-Lexikon. 2012.