Vor|be|halts|gut 〈n. 12u〉 der dem Ehegatten eines Erblassers zur freien Nutzung u. Verfügung zustehende Teil des Erbes
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Vorbehaltsgut,
eheliches Güterrecht.
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Vor|be|halts|gut, das (Rechtsspr.): bestimmter, durch Vertrag o. Ä. von der ehelichen Gütergemeinschaft ausgeschlossener, nur dem einen Ehegatten vorbehaltener Vermögensanteil.
Universal-Lexikon. 2012.