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vorbehaltlich
vor|be|halt|lich 〈Adj.; mit Gen.; Amtsdt.〉 mit dem Vorbehalt, dass ● \vorbehaltlich der Genehmigung des Chefs können wir Ihnen mitteilen, dass ...

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1vor|be|halt|lich, (schweiz.:) 1vor|be|hält|lich <Präp. mit Gen.> (Papierdt.):
unter dem Vorbehalt:
der Gewinn vorbehaltlich einiger Abzüge.
2vor|be|halt|lich, (schweiz.:) 2vor|be|hält|lich <Adj.>:
mit Vorbehalt [gegeben]:
eine -e Genehmigung.

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vor|be|halt|lich, (schweiz.:) vor|be|hält|lich: I. <Präp. mit Gen.> (Papierdt.) unter dem Vorbehalt: ... soll der Gewinn - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung - voll als Dividende ausgeschüttet werden (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 4); vorbehältlich einer Gutheißung durch das britische Kabinett (Bund 15. 10. 68, 2); Grundsätzlich kann vorbehaltlich einer gesetzlichen Ermächtigung jeder Finanzminister in seinem Geschäftsbereich in eigener Verantwortung entscheiden (Wirtschaftswoche 3, 1998, 9). II. <Adj.> mit Vorbehalt [gegeben]: eine -e Genehmigung; ... kann das Kinoprogramm dieser Woche ... nur vorbehaltlich angekündigt werden (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, VI).

Universal-Lexikon. 2012.