Vọll|be|sitz 〈m. 1; unz.〉 Besitz ohne Einschränkung ● er ist noch im \Vollbesitz seiner körperlichen Kräfte
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Vọll|be|sitz, der <o. Pl.>:
uneingeschränktes Verfügen über etw.:
im V. seiner geistigen und körperlichen Kräfte, seiner Sinne sein.
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Vọll|be|sitz, der: uneingeschränktes Verfügen über etw.: im V. seiner geistigen und körperlichen Kräfte, seiner Sinne sein; Sie ist ein Kind, siebzehnjährig, also im V. ihrer Intelligenz (Frisch, Gantenbein 478).
Universal-Lexikon. 2012.