Akademik

vinkulieren
vin|ku|lie|ren 〈[vın-] V. tr.; hatder Vinkulation unterwerfen ● vinkulierte Namensaktien ausgeben

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vin|ku|lie|ren <sw. V.; hat [spätlat. vinculare = binden, zu lat. vinculum, Vinkulation] (Bankw.):
das Recht der Übertragung eines Wertpapiers an die Genehmigung des Emittenten binden:
vinkulierte Namensaktien.

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vin|ku|lie|ren <sw. V.; hat [spätlat. vinculare = binden, zu lat. vinculum, ↑Vinkulation] (Bankw.): das Recht der Übertragung eines Wertpapiers an die Genehmigung des Emittenten binden: Die Anteile sollten, um Machtballungen und geheime Aufkäufe zu vermeiden, breit gestreut werden. Sie wurden deshalb vinkuliert, also an den Inhaber gebunden (Spiegel 42, 1987, 88); 1,67 Millionen vinkulierte Namensaktien sollen möglichst breit gestreut werden (MM 26. 6. 85, 1).

Universal-Lexikon. 2012.