Mehr|fach|ver|si|che|rung 〈f. 20; gemeinsame Bez. für〉 Mitversicherung u. Doppelversicherung
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Mehr|fach|ver|si|che|rung, die (Versicherungsw.): mehrere Versicherungen gegen die gleiche Gefahr, die von einem Versicherungsnehmer mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.
Universal-Lexikon. 2012.