Li|zẹnz|ge|bühr 〈f. 20; Wirtsch.〉 meist vertragl. festgesetzte, vom Lizenznehmer zu zahlende Gebühr für den Erwerb einer Lizenz
* * *
Li|zẹnz|ge|bühr, die:
für die Überlassung eines Nutzungsrechts entrichtete Gebühr.
* * *
Li|zẹnz|ge|bühr, die: für die Überlassung eines Nutzungsrechts entrichtete Gebühr.
Universal-Lexikon. 2012.