Akademik

Lizenzgebühr
Li|zẹnz|ge|bühr 〈f. 20; Wirtsch.〉 meist vertragl. festgesetzte, vom Lizenznehmer zu zahlende Gebühr für den Erwerb einer Lizenz

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Li|zẹnz|ge|bühr, die:
für die Überlassung eines Nutzungsrechts entrichtete Gebühr.

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Li|zẹnz|ge|bühr, die: für die Überlassung eines Nutzungsrechts entrichtete Gebühr.

Universal-Lexikon. 2012.