Leucht|spur|mu|ni|ti|on 〈f. 20; unz.〉 Munition, die die Beobachtung des Geschosses, bes. der Geschossgarbe der Maschinenkanonen u. -gewehre, gestattet u. bei der hinter dem Geschosskern ein Leuchtsatz angebracht ist, der die Flugbahn erkennbar macht
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Leucht|spur|mu|ni|ti|on, die (Milit.): vgl. ↑Leuchtspurgeschoss.
Universal-Lexikon. 2012.